Vom Sozialgesetzbuch zur Leistungserbringung, wie ist das Deutsche Mammographie-Screening-Programm rechtlich verankert? Bereits 2002 beschließt der Deutsche Bundestag die Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screening-Programms gemäß der EU-Guidelines (European guidelines for quality assurance in breast cancer screening and diagnosis). Damit greift der Bundestag der Empfehlung des Europäischen Rates zur Krebsfrüherkennung (2003) vor.

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